Gängiges Faxen nicht mit der DSGVO vereinbar
Laut der hessischen Datenschutzbehörde sei der Faxversand „durch diverse technische Veränderungen informationstechnisch als unsicheres Kommunikationsmittel einzustufen“. Um mit gutem Beispiel voranzugehen, führt die Behörde Faxnummern seit Kurzem nicht mehr auf ihrer Homepage, dem Briefkopf, Visitenkarten sowie in E-Mails an. (heise.de) Der hessische Datenschutzbeauftragte Alexander Roßnagel fordert den Abschied vom Fax, das momentan etwa bei Behörden, Gerichten, Rechtsanwält