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Das „NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz“ entmachtet CEOs

Das Umsetzungsgesetz zur NIS2-Richtlinie soll dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Durchgriffsrechte sogar in privaten Firmen geben. Betroffen sind laut BMI-Berechnung 29.000 Stellen, darunter Unternehmen und Bundeseinrichtungen – mit Mehraufwand für die Privatwirtschaft über das jetzige Maß hinaus von zunächst 1,37 Milliarden Euro einmalig und dann jährlich etwa 1,65 Milliarden Euro schätzt das BMI. (heise.de)


Deutlichen Mehraufwand für viele Unternehmen und öffentliche Stellen, deutlich schärfere Sanktionen und Eingriffsbefugnisse für das BSI. Das soll das „NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz“ bringen. Damit will das Bundesinnenministerium die Gesellschaft besser gegen Gefahren aus dem Cyberraum schützen. Der jetzt in die Ressortabstimmung gegebene Gesetzesvorschlag soll das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mit neuen Kompetenzen ausstatten und dafür das BSI-Gesetz komplett umbauen.


BSI kann strafen und direkt eingreifen

Was sich mit dem NIS2-Umsetzungsgesetz insgesamt ändert, ist der Strafrahmen: Für besonders schwere Verstöße sind „mindestens 2 Prozent des gesamten weltweiten im vorangegangenen Geschäftsjahr getätigten Umsatzes des Unternehmens“ vorgesehen.


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